Das EBICS-Signaturverfahren (im Weiteren Signaturverfahren genannt) bezeichnet das Verfahren, mit dem Ihre elektronische Unterschrift an einem Auftrag geprüft wird. Aktuell sind die Signaturverfahren A005 und A006 grundsätzlich zulässig. Ihr Kreditinstitut kann entweder eines der beiden Signaturverfahren zulassen oder beide.
Bei der Neuanlage Ihres Bankzugangs wird das Signaturverfahren auf Vorgabe Ihres Kreditinstituts durch die Anwendung vorbelegt.
Falls Sie das Signaturverfahren ändern, müssen Sie im Anschluss Ihren Bankzugang neu initialisieren (siehe Abschnitt EBICS-Bankzugang initialisieren) oder einen Schlüsselwechsel durchführen (im Standardumfang der Anwendung nicht enthalten, siehe Abschnitt EBICS-Signatur- und EBICS-Transportschlüssel wechseln). Erst wenn die Neuinitialisierung oder der Schlüsselwechsel erfolgreich waren, ist das neue Signaturverfahren aktiv. Bis dahin bleibt das bestehende Signaturverfahren aktiv.
Es wird dringend empfohlen, das Signaturverfahren nur auf Anweisung Ihres Kreditinstituts zu ändern. |
Ihr Kreditinstitut unterstützt für Ihren Bankzugang sowohl das Signaturvefahren A005 als auch A006.
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Wählen Sie Bankzugänge. , Registerkarte |
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Um das Signaturverfahren zu ändern, öffnen Sie den entsprechenden Bankzugang per Doppelklick im Bearbeitungsmodus. |
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Wählen Sie auf der Registerkarte Details im Maskenbereich Bankzugang in der Auswahlliste Signaturverfahren das Signaturverfahren aus.
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Speichern Sie Ihre Angaben. |